Durch eine paßgenaue Anfertigung von Hundetransportboxen haben Sie den Vorteil im Sinne der StvO Ihren Vierbeiner sachgerecht und sicher zu transportieren.
Sollten Sie als Insasse in einem Fahrzeug durch das mitgeführte Tier zu schaden kommen, dann haften Sie selber. Das belegen diverse Urteile die schon ausgesprochen wurden. Sogenannte Schutzgitter und Schutznetze werden gnadenlos zerstört, wenn dort ein Tier mit 20-50 kg und mehr einschlägt. Tests vom ADAC - TÜV ect. belegen das eindrucksvoll. Auch sogenannte kleine Hunde ab 3 kg werden zum Geschoß.
Ausnahme der Schutzgitter die vom Fahrzeughertseller angeboten werden mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
Paßgenau ist so zu verstehen, das die Rückwandschräge der Box, der Rückbankwinkelung von Ihrem Fahrzeug angepaßt sein sollte. So besteht kein Zwischenraum und die Box kann sich bei einem evt. Auffahrunfall nicht nach vorne bewegen. Dadurch bleibt der Hund sicher im Gepäckraum und kann nicht nach vorne zu den Insassen geschleudert werden.
Die Box selber sollte auch sicher und sachgerecht im Fahrzeug gesichert werden, um ein verrutschen im Kofferraum zu vermeiden.
Schützen Sie Ihren Vierbeiner in Zukunft, damit Sie Folgeschäden oder andere Ereignisse nicht erleben müssen.